
Wenn ein Unternehmen eine sich bewerbende Person in den Betrieb einlädt, um den Arbeitsplatz kennenzulernen, ist es wichtig vorher zu klären, ob es sich um einen Schnuppertag – also ein Einfühlungsverhältnis – oder Probearbeit handelt. Denn was oft für das Gleiche gehalten wird, macht rechtlich weiterlesen…